In einer tatsächlichen Notlage erlaubt dir der Gesetzgeber durch den Notwehrparagraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Strafgesetzbuch (StGB) die Selbstverteidigung und im Nothilfeparagraphen die Verteidigung einer anderen Person.
Wir planen zusätzlich zum Mittwochs-Kurs (19.45 Uhr) einen neuen Anfängerkurs anzubieten. Wenn Sie / Du an einer Teilnahme eventuell interessiert sind / bist, füllen Sie / fülle bitte das folgende Formular aus. Folgende Varianten sind denkbar: Montag oder Dienstag 15.00 Uhr oder um 19.45 Uhr, Donnerstag, Freitag um 19.45 Uhr, Samstag ab 14 Uhr, Sonntag ab 12 Uhr. Bitte Ihr / Dein Alter mit angebe
Bekämpfe nicht das Übel, indem du mit Bösem antwortest, aber zeige deine Widerstandskraft als Zeichen deiner Selbstverteidigung.